Wer im Internet verkauft, kommt früher oder später mit dem Begriff der Abmahnung in Berührung. Doch was genau steckt eigentlich dahinter und was kann ich tun, um eine Abmahnung zu vermeiden? Abmahnungen gibt es in vielen Bereichen. Ich beschränke mich daher auf den Bereich der gewerblichen Händler im Internet.
Die Abmahnung – Was ist das überhaupt?
Nehmen wir an Händler A hält sich nicht an die gesetzlichen Auflagen und hat dadurch gegenüber Händler B einen Wettbewerbsvorteil, so kann der benachteiligte Händler B dem Händler A per Abmahnung außergerichtlich den Verstoß anzeigen und untersagen. Von Händler A wird dann meist verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um eine Wiederholung zu vermeiden. Händler A verspricht also, bei wiederholtem Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen. Im Gesetzbuch steht dazu: „Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.” (§ 12 Abs. 1 UWG)
Was kostet eine Abmahnung?
Die Höhe der Abmahnkosten hängen vom Gegenstandswert ab und es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Der Abmahnende hat das Recht, die Kosten der Abmahnung durch den Abgemahnten ersetzen zu lassen (erforderliche Aufwendungen). Hat also der Abmahnende einen Anwalt eingeschaltet, so muss der Abgemahnte die Kosten des Anwalts übernehmen. Bei kleineren Verstößen kostet eine Abmahnung schnell 800,- bis 1000,- Euro, es kann aber auch deutlich teurer werden.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Um zu prüfen, ob der Vorwurf tatsächlich Bestand hat, sollten Sie einen Rechtsbeistand zur Sache befragen. Sollten Sie zweifelsfrei erkennen, dass Sie tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen haben, so können Sie sich natürlich überlegen, ob ein für Sie kostenpflichtiger Anwalt wirklich notwendig ist.
Abmahnung geprüft, was dann?
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Abmahnung akzeptieren und die meist beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben
- Abmahnung akzeptieren aber die Unterlassungerklärung abändern, wenn Sie dieser nicht in der Ursprungsform zustimmen möchten/können.
- Abmahnung zurückweisen – evtl. Gegenangriff gegen den Abmahner
Ich empfehle Ihnen grundsätzlich einen Rechtsbeistand zur Prüfung auf den Plan zu rufen. Besonders jedoch bei Punkt 2 und 3 sollten Sie kein Risiko eingehen. Wenn der Vorwurf des Abmahners zutrifft, sollten Sie zusammen mit einem Anwalt Möglichkeit 2 in Erwägung ziehen, um die Vertragsstrafe zu mildern, die in vielen Fällen zu hoch ausfällt und oft mit zu vielen Auflagen verbunden ist.
Wie kann ich Abmahnungen vermeiden?
Befassen Sie sich mit den gesetzlichen Auflagen und setzen Sie diese konsequent um. Beachten Sie auch Gesetzesänderungen sowie aktuelle Gerichtsurteile, die Änderungen notwendig machen können. Lassen Sie ihren gesamten Shop oder die rechtlichen Texte auf einer Verkaufsplattform von einem Fachanwalt prüfen. Eine Alternative sind natürlich auch Dienstleister, die Ihren Webauftritt auf Rechtssicherheit testen und Ihnen dies durch ein entsprechendes Zertifikat bescheinigen. Dies bietet z.B. Trusted Shops an.
Was sind häufige Gründe für Abmahnungen?
Hier eine Übersicht der häufigsten Abmahngründe:
- Impressum fehlerhaft, Anbieterkennzeichnung fehlerhaft oder fehlend
- Ungenehmigte Verwendung von Produktabbildungen
- Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung
- Einschränkung des Widerrufsrechts
- Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
- Verstoß gegen die Preisangabe-Verordnung (PangV)
- Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
- Werbung mit Garantien und Selbstverständlichkeiten
- Falsche Gewährleistungsregelungen
- Gewerbliche Verkäufe, die als „privat“ deklariert sind (Auktionshäuser!)
- Ausschluss der Gewährleistung bei Gewerbetreibenden
- Angebot von Markenfälschungen und Patentverletzung
- Verstoß gegen die Verpackungsverordnung
- Verstoß gegen die Buchpreisbindung
- Unwirksame AGB-Klauseln
- Falscher UVP-Preis
- Fehlende Grundpreisangabe
- Verstoß gegen das Batteriegesetz
- Fehlende oder falsche Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten
- Einsatz von Trackingsoftware ohne Datenschutz-Hinweis
- Newsletter bei Anmeldung aktiviert (Häckchen automatisch gesetzt)
- Werbung per Mail ohne Zustimmung des Kunden
Die Liste ist natürlich nicht vollständig und könnte wahrscheinlich einige Seiten füllen. Planen Sie bei der Shoperstellung entsprechend viel Zeit für die rechtlichen Dinge ein. Eine Abmahnung kann gerade bei kleinen, nicht so finanzstarken Shopbetreibern zum vorzeitigen Ende führen. Lassen Sie Abmahnern keine Chance.
Kay Steeger
Cooler Artikel über die Abmahung. Ich bin auch schon Opfer geworden und kann deswegen nur dringend Raten sich schlau zu machen und für Ordnung auf der Page zu sorgen.
Das ist mal richtig teuer und kann gerade am Anfang schnell das Ende des Anfangs bedeuten.
Die Abmahnerei hat mir schon immer Angst gemacht. Gluecklicherweise bin ich bisher noch nie Opfer von dieser fragwuerdigen Sache geworden. ]
Nun ja,der Artikel ist nun doch schon ein wenig betagt. Ist das heute immer noch so, oder haben wir inzwischen eine gewisse Rechtssicherheit
Wie so oft sollte man sich ausreichend informieren und sich an die geltenden Gesetze halten. Damit minimiert man das Abmahnrisiko.
Auch wenn der Artikel nicht mehr ganz „frisch“ ist, hat sich bis jetzt nichts geändert. Es gibt viel zu beachten und es wird weiterhin fleißig abgemahnt.
Eine Rechtssicherheit kann es nicht geben. Aber es wäre sinnvoll, wenn eine Erstabmahnung nicht mehr kostenpflichtig sein dürfte. Da würden sicher viele Mitbewerber und deren Anwälte die Lust verlieren.
Das man so schnell, einfach und dazu noch kostenpflichtig abmahnen kann, ist in dieser Form weltweit nur in Deutschland möglich.