Der Newsletter per E-Mail ist immer noch eines der stärksten Marketinginstrumente überhaupt. Doch auch da gibt es einiges zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und keine Abmahnung zu riskieren. Wie muss die Anmeldung erfolgen, wem darf ich Werbung per E-Mail schicken und was muss im Newsletter vorhanden sein? Lesen Sie auf eRecht24.de, was es zu beachten gilt. Hier finden Sie den Artikel auf eRecht24.de
3 Kommentare
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Hallo Kay,
guter Hinweis! Wenn sich daran alle halten würden, müsste man sich nicht jede Woche aus x Newslettern abmelden, für die man sich nie angemeldet hat und auch sonst keine Verbindung zum Versender hat.
Schade, dass es in der Praxis andern ist.
Viele Grüße
Petra
Hallo Petra,
das stimmt. Ich wunder mich auch oft, warum ich Newsletter erhalte, die ich nie bestellt habe. Theoretisch kann man in Deutschland gegen die Versender vorgehen. Aber dann kommt man sich eher vor wie Don Quijote de la mancha, der gegen Windmühlen kämpft.
Zumindest sollte man für sich entscheiden, Newsletter rechtlich sauber zu versenden. Nicht das nachher doch irgendwelche Don´s den Kampf aufgenommen haben und fleissig abmahnen lassen.
Gruß, Kay
Herzlichen Dank für diesen Informativen Artikel… maches fällt halt schon mal über die Kante bzw. übersieht man beim erstellen einer Homepage…jetzt bin ich gut informiert
Herzliche Grüße
Carmen Weßling